Stiftung - Stifter werden

Steuervorteile

Der Staat honoriert die Förderung von gemeinnützigen oder auch mildtätigen Zwecken. Mit einer eigenen Stiftung im Stiftungszentrum des Roten Kreuzes Ostallgäu können Sie alle zusätzlichen Steuervorteile ausschöpfen, die Stiftungen gegenüber Zuwendungen an gemeinnützige Vereine haben.

Eine Stiftung basiert auf einem Vermögensstock, dessen Zinsen an die geförderten Projekte ausgeschüttet werden. Die Planbarkeit der Erträge sowie die Tatsache, dass eine Stiftung ihr Grundkapital in der Regel nicht antastet, macht es möglich, Ziele über einen langen Zeitraum zu verfolgen. Möglichkeiten der Stiftung gibt es viele: Spende, Zustiftung, Treuhandstiftung, Stiftungsfonds, Stifterdarlehen, Projektförderung.

Erlass der Erbschaftsteuer

Wird eine Erbschaft innerhalb von 24 Monaten nach Erbfall an eine steuerbegünstigte Stiftung übertragen, fällt keine Erbschaftsteuer an.

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