Übergangspflege nach Krankenhausaufenthalt
Vorübergehender Aufenthalt in stationärer Einrichtung
Immer wieder brauchen Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach einer schweren Krankheit für einige Wochen Pflege um danach eine Reha-Maßnahme anzutreten oder nach Hause zurück zu kehren.
Ab dem 01.01.2016 haben Menschen, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind und keinen Pflegegrad haben, unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Kurzzeitpflege als Übergangspflege in Anspruch zu nehmen. Somit ist die Übergangspflege eine Kurzzeitpflege ohne Pflegegrad.
Wir beraten Sie gerne:
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