Bewohnervertretung
Die Bewohnerinnen und Bewohner im Haus St. Martin haben selbstverständlich ein Mitspracherecht, wenn es um Belange der Einrichtung und um die Interessen der Bewohner*innen geht. Dieses Mitspracherecht kann sowohl im direkten Gespräch mit der Einrichtungsleitung wahrgenommen werden als auch über die Bewohnervertretung.
Die Bewohnervertretung setzt sich aus zwei Bewohner*innenn des Hauses und zwei Angehörigenvon Bewohner*innen zusammen. Die Bewohnervertretung wurde am 09.09.2021 neu gewählt. Regelmäßig treffen sich die Mitglieder der Bewohnervertretung zu Besprechungen mit der Einrichtungsleitung. Die Bewohnervertretung ermöglicht es allen Bewohner*innen, ihr Mitspracherecht über dieses Gremium wahrzunehmen. Die Kontaktdaten der Bewohnervertretung hängen im Haus St. Martin in jedem Wohnbereich aus.