Kurzzeit- und Verhinderungspflege
Von Kurzzeit-/Verhinderungspflege spricht man, wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit vollstationäre Pflege braucht. Häufig ist das nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall, wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss oder Angehörige Urlaub machen möchten.
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