St. Michael: Aktuelle Besucherregelungen ab 1. März
St. Michael Seniorenwohn- und Pflegeheim
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Ab dem 01.03.2023 entfällt unter anderem die Testpflicht für Besucher unserer Einrichtungen. Für die gesamte Dauer Ihres Besuches gilt allerdings weiterhin die FFP2-Maskenpflicht (IfSG).
Hier finden Sie unsere aktuellen Besucherregelungen zum Lesen und Herunterladen.