Impfzentren Marktoberdorf + Kaufbeuren: TERMINVEREINBARUNG über 80jährige
BRK Kreisverband Ostallgäu
Anspruch auf Schutzimpfung mit höchster Priorität haben Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Für die Online-Terminvereinbarung klicken Sie bitte auf folgenden Link und folgen Sie den Anweisungen der Online-Registrierung
impfzentren.bayern
- Für die Online-Terminvereinbarung benötigen Sie eine E-Mailadresse und eine Handynummer. Wir bitten alle über 80jährigen, die dies nicht haben, sich, wenn möglich, von Angehörigen online für die Impfung registrieren zu lassen. Wichtig: Es kann sich nur eine Person pro E-Mail-Adresse anmelden, für jede weitere Person (Partner/in, ... ) brauchen Sie eine weitere E-Mailadresse.
- Konkret erfolgt die elektronische Registrierung nach folgendem Verfahren: Durch E-Mail-Adresse und die Auswahl eines persönlichen Passwortes legt man unter der Internetadresse www.impfzentren.bayern zunächst seinen eigenen Account an. Es folgt die Angabe persönlicher Daten zur Kontaktaufnahme. Einige weitere Fragen dienen dazu festzustellen, ob man einer besonderen Risikogruppe angehört (z.B. Daten zum Alter und Berufsgruppe und Vorerkrankungen). Durch diese kurze Anmeldung ist sichergestellt, dass alle Impfinteressierten rechtzeitig kontaktiert werden, wenn ihre Impfung geplant ist, und mit den Zugangsdaten dann ihr Termin vereinbart werden kann. Hier erhalten Sie alle wichtigen Hinweise zur Online-Registrierung: Fragen und Antworten zur Benutzung des Impfportals und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
- Es werden die registrierten Personen mit der aktuell höchsten Priorität entsprechend der Coronaimpfverordnung, je nach Verfügbarkeit der Impftermine, per SMS oder E-Mail zur persönlichen Terminbuchung eingeladen.
Telefonische Anmeldung
Sind Sie über 80 Jahre und haben keine Möglichkeit, sich online anzumelden, können Sie sich telefonisch (Montag - Sonntag: 8.00 Uhr - 16.00 Uhr) registrieren lassen.
Impfzentrum Marktoberdorf: Tel. 08342 - 911 990
Impfzentrum Kaufbeuren: Tel. 08341 - 908 23 51
- Personen, die sich telefonisch registrieren ließen, werden zur Terminvereinbarung telefonisch kontaktiert und erhalten die Terminbestätigung mit den erforderlichen Unterlagen, wie beispielsweise Aufklärungsbogen, per Post.
- Über die Telefonnummer des Impfzentrums können Ihnen keine Fragen zur Impfung beantwortet werden. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie diese am Tag der Impfung mit dem Arzt abklären oder Sie kontaktieren diesbezüglich vorab Ihren Hausarzt.
Alle Personen, die sich im Impfzentrum Marktoberdorf bzw. Kaufbeuren registriert haben, werden erfasst und vom jeweiligen Impfzentrum kontaktiert, sobald Impftermine (Impfstoff) verfügbar sind. Das heißt, es erfolgt nicht automatisch nach Anmeldung ein sofortiger Impftermin durch das Impfzentrum. Bitte beachten Sie:
- Die Nutzer des Impfportals müssen sich nur einmal online registrieren und werden automatisch per E-Mail oder SMS kontaktiert, sobald eine Impfung möglich ist.
- Personen, die sich telefonisch im Impfzentrum haben registrieren lassen, werden zur Terminvereinbarung telefonisch kontaktiert und erhalten die Terminbestätigung mit den erforderlichen Unterlagen, wie beispielsweise Aufklärungsbogen, per Post.
Eine weitere Kontaktaufnahme mit dem für Sie zuständigen Impfzentrum ist daher nicht erforderlich. Bitte verzichten Sie auch auf Nachfragen, da dies die Kapazitäten der Impfzentren belastet und zu Verzögerungen im Ablauf der Terminvereinbarungen führt.
Wo soll ich mich anmelden/impfen lassen:
Impfzentrum Kaufbeuren
Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kaufbeuren und des nördlichen Landkreises Ostallgäu. Bei Bedarf können Sie sich ins Impfzentrum selbstverständlich durch eine Person begleiten lassen.
- Adresse: Impfzentrum Kaufbeuren, Alte Weberei (ehem. Lebensmittelmarkt), 87600 Kaufbeuren
- Parken (PKW): Parkhaus 'Am Kunsthaus', Neugablonzer Str. 3, Ausgang in Richtung 'Alte Weberei' nehmen, drei Minuten Fußweg
- Anfahrt (ÖPNV): Zentraler Omnibusbahnhof 'Plärrer', von dort fünf Minuten Fußweg
- Zugang Gebäude: Der Zugang ist ebenerdig barrierefrei möglich.
Impfzentrum Marktoberdorf
Alle Bürgerinnen und Bürger aus dem südlichen Landkreis Ostallgäu. Bei Bedarf können Sie sich ins Impfzentrum selbstverständlich durch eine Person begleiten lassen.
- Adresse: Impfzentrum Marktoberdorf, Nordstraße 12, 87616 Marktoberdorf
- Parken (PKW): Parkplätze sind vor Ort vorhanden
- Anfahrt (ÖPNV): RBA Linie 53 (Marktoberdorf - Kaufbeuren) Haltestelle 'Marktoberdorf Nord'
- Zugang Gebäude: Der Zugang ist ebenerdig barrierefrei möglich.
Kann ein gemeinsamer Impftermin vereinbart werden?
Wenn Sie und Ihr Partner/Ihre Partnerin sich online angemeldet haben: Sobald einer von Ihnen für die Impfung priorisiert wurde, erhält derjenige/diejenige eine E-Mail/ SMS mit der Einladung zur Terminvereinbarung. Sie können bei der dann möglichen elektronischen Terminvereinbarung jedoch solange warten, bis Ihr Partner/Ihre Partnerin ebenfalls eine Einladung zur Terminvereinbarung bekommt. Dies sollte bei ähnlichen Altersgruppen in relativ geringem zeitlichen Abstand passieren. Sobald beide einen Termin vereinbaren können, können Sie aus den zu diesem Zeitpunkt bei Ihrem Impfzentrum angebotenen Terminen zwei zeitlich benachbarte Termine (sofern verfügbar) buchen. Wenn Sie sich in unterschiedlichen Prioritätsgruppen (z.B. >80 und 70-80) befinden, kann die Wartezeit (des Ersteingeladenen auf den Zweiteingeladenen) länger dauern. In diesem Fall wird die Wartezeit länger sein und eine sofortige Terminvereinbarung des Ersteingeladenen sollte erwogen werden.
Wenn Sie sich telefonisch angemeldet haben: Sobald einer von Ihnen für die Impfung priorisiert wurde, erhält derjenige/diejenige einen Telefonanruf. Auch in diesem Fall können Sie mit einer Terminvereinbarung auf den Anruf für den Zweiten warten und erst bei diesem Anruf beide Termine festlegen. Besprechen Sie dies mit dem Mitarbeiter des Impfzentrums, der Sie anruft.
Es besteht bislang keine Möglichkeit, über eine gemeinsame Registrierung einen gemeinsamen Impftermin (für Paare, Familien) zu vereinbaren. Jede Person muss sich einzeln registrieren und bekommt der Priorisierung entsprechend einen individuellen Termin. ACHTUNG: Wenn Sie die Personendaten innerhalb der Online-Registrierung ändern und erneut absenden, wird keine weitere Anmeldung erzeugt. Die neu eingegebene Person wird STATT der bisher angegebenen Person angemeldet.
Vorbereitung der Impfung
Wer einen Impftermin erhalten hat, sollte Personalausweis und seinen Impfausweis, falls vorhanden, zur Impfung mitbringen. Nur für betreute Personen: Die Einwilligung des Betreuers/der Betreuerin (einfacher Ausdruck) zur Impfung mitbringen.
Zur Vorbereitung können Sie sich folgende Unterlagen durchsehen:
Die Verantwortlichen bitten alle Impfwilligen bzw. deren Angehörige sich im Vorfeld in der Presse und auf unserer Webseite sowie auf den Seiten des Bayerisches Gesundheitsministerium - Coronavirus - Impfung und hier Bundesministerium für Gesundheit - Zusammen gegen Corona - über die Impfung ausführlich zu informieren.
Der Organisationsstab weist ausdrücklich darauf hin, dass alle jüngeren Personen, die noch nicht 80 Jahre alt sind, derzeit (Januar) keinen Impftermin bekommen werden. Diese müssen sich noch gedulden und werden über die Presse und online informiert, sobald für diese Personen eine Impfung möglich ist.
Weitere wichtige Informationen
Bei der Anmeldung im Impfzentrum gleicht das medizinische Personal die Daten (Personalausweis) ab. Dabei muss unter anderem ein Aufklärungsbogen ausgefüllt werden. Der Arzt bespricht mit dem Impfwilligen die medizinische Vorgeschichte und informiert ausführlich über die Impfung. Für das persönliche Gespräch soll genug Zeit bleiben. Nach Unterzeichnung der Einverständniserklärung wird der Impfwillige geimpft. Danach verbringt die geimpfte Person zur medizinischen Überwachung noch rund eine halbe Stunde in einem Beobachtungsraum. Im Anschluss kann die Heimfahrt angetreten werden.
Zur Vorbereitung können Sie sich die Aufklärungsbögen und die Datenschutzinformationen durchlesen:
- Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19
- Einwilligungserklärung in die Schutzimpfung gegen COVID-19
- Einwilligung des Betreuers/der Betreuerin (einfacher Ausdruck zur Impfung mitbringen)
- Datenschutzinformation der Digitalen Impfverwaltung Bayern
- Hinweise zur Corona-Schutzimpfung im Impfzentrum
- Leitfaden zur Corona-Schutzimpfung in der Pflege
Neben der Terminbestätigung muss der Personalausweis sowie der Impfausweis, falls vorhanden, zur Impfung mitgebracht werden. Falls vorhanden, sollten auch wichtige Unterlagen wie ein Herzpass, ein Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste mitgebracht werden. Die Coronaschutzimpfung wird, wie jede andere Impfung auch, im Impfausweis oder in einer Impfbescheinigung dokumentiert. Nur für betreute Personen: Die Einwilligung des Betreuers/der Betreuerin (einfacher Ausdruck) ist zur Impfung mitzubringen.
Zur Vorbereitung können Sie sich die Aufklärungsbögen und die Datenschutzinformation durchlesen:
Benutzung des Imfportals/Online-Registrierung und telefonische Registrierung
Hier erhalten Sie alle wichtigen Hinweise zur Online-Registrierung Fragen und Antworten zur Benutzung des Impfportals und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Covid-19 und Impfen: Häufig gestellte Fragen und Antowrten (FAQ) (Robert Koch Institut)
Hier erhalten Sie alle aktuellen Informationen des Robert Koch Instituts zu Fragen der COVID-19-Impfung: Impfempfehlung, der Priorisierung, Durchführung der Impfung, Zugang und Verteilung und vielem mehr.
Impfungen durch medzinisches Personal
Qualifizierte Ärztinnen und Ärzte sowie geschultes medizinisches Fachpersonal werden die Impfungen durchführen. Mit Stand 15. Dezember 2020 haben sich in Bayern rund 6.000 Vertragsärztinnen und -ärzte bereiterklärt, sich an der Durchführung der Impfungen zu beteiligen.
Anzahl der benötigten Impfungen pro Person
Für einen wirksamen Schutz ist bei den absehbar verfügbaren Impfstoffen eine zweimalige Impfung im Abstand weniger Wochen erforderlich.
Schutzimpfung gegen das Coronavirus – eine verantwortungsvolle Entscheidung
Es gibt keine Impfpflicht. Die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig. Vor der Impfung findet in den Impfzentren eine ausführliche Beratung und Aufklärung durch Ärztinnen und Ärzte statt.
Kosten der Impfungen
Die Impfung in den Impfzentren oder durch mobile Impfteams ist für die Bürgerinnen und Bürger kostenlos – unabhängig vom Versicherungsstatus.
Wo muss ich mich impfen lassen
Es ist vorgesehen, dass sich BürgerInnen aus dem nördlichen Landkreis Ostallgäu und Kaufbeuren im Impfzentrum Kaufbeuren impfen lassen und BürgerInnen aus dem südlichen Landkreis in Marktoberdorf. Es steht jedoch jedem Impfwilligen grundsätzlich offen, sich an einem anderen Impfzentrum impfen zu lassen.
Muss ich nach der Impfung noch eine Maske tragen? Werde ich von Einschränkungen befreit, wenn ich geimpft bin?
Die bestehenden Empfehlungen (AHA-Regeln) und Einschränkungen zum Infektionsschutz gelten für alle weiter.
Bisherige Erkenntnisse zu möglichen Nebenwirkungen
Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden anhand der Ergebnisse aus den klinischen Studien die erwünschten und die unerwünschten Wirkungen der Impfstoffe bewertet. Die zum Zeitpunkt der Zulassung bekannten Nebenwirkungen werden in der Gebrauchsinformation der Impfstoffe publiziert. Nach der Marktzulassung der Impfstoffe wird deren Anwendung engmaschig und streng überwacht. Weitere Informationen zur Zulassung finden Sie auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts.
Weitere aktuelle Informationen zur Corona-Impfung finden Sie hier Bayerisches Gesundheitsministerium - Coronavirus - Impfung und hier Bundesministerium für Gesundheit - Zusammen gegen Corona.