Flüchtlingshilfe: Über 120 Notunterkünfte errichtet

Betreuung von 16.000 Menschen täglich möglich, „Den Ehrenamtlichen im Freistaat Bayern sei Dank!“, BRK fordert Ausbau der Beratungsstellen

München, den 20.03.2022 – Das Bayerische Rote Kreuz hat in den vergangenen Tagen über 120 Notunterkünfte zur Betreuung heimatvertriebener Menschen im Freistaat Bayern errichtet und größtenteils in Betrieb genommen. In diesen Unterkünften können täglich bis zu 16.000 Menschen betreut und verpflegt werden.

„In den allermeisten Notunterkünften arbeiten Hilfsorganisationen und Wohlfahrtsverbände Hand in Hand zusammen“, so BRK-Vizepräsidentin Brigitte Meyer. „In Zeiten, in denen das Leid und die Fassungslosigkeit überhand nehmen, stiftet diese Courage Hoffnung und Zuversicht, dass wir als Gesellschaft auch die schwierigsten Herausforderungen gestemmt bekommen. Den Ehrenamtlichen im Freistaat Bayern sei Dank!“

Neben dem flächendeckenden Betrieb von Test- und Impfzentren sei dies eine weitere Herausforderung, die das Bayerische Rote Kreuz neben den regulären Aufgaben wahrnimmt – und weitere werden ihr folgen: „Diese Fluchtbewegung macht strukturierte Angebote für Geflüchtete notwendig. Daher ist ein auskömmlich geförderter Ausbau der vorhandenen Strukturen der Flüchtlings- und Integrationsberatung sowie der Migrationsberatung und des Jugendmigrationsdienstes notwendig“, so Vizepräsidentin Meyer. Aufgrund der Fluchtbewegungen ab 2014 wurden hier bereits Strukturen etabliert und u. a. mit Fördermitteln des Freistaates und Eigenmitteln finanziert.

Diese Beratungsdienste richten sich an alle zugewanderten Menschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, insbesondere in den ersten drei Jahren nach Einreise. Bei der Flüchtlings- und Integrationsberatung des BRK erhalten Zuwanderer angepasst an ihren Aufenthaltsstatus unabhängige Beratung und Orientierungshilfe, unter anderem zu den Themen Aufenthalt, Bewältigung des Alltags in Deutschland, Zugang zu medizinischer Versorgung, Deutschkursen, Kinderbetreuung, Schule, Bildung und Arbeit, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, Unterstützung bei Behinderung und besonderer Schutzbedürftigkeit. Die Beraterinnen und Berater unterstützen entweder durch eigene Expertise oder durch Vermittlung an zuständige Dienste.

 

Weitere aktuelle Informationen zur Ukraine finden Sie hier

Zurück

Zurück