Impfzentren Marktoberdorf + Kaufbeuren: Beendigung des Betriebs
BRK Kreisverband Ostallgäu
Beendigung des Betriebs der Imfpzentren
Die vom Landkreis Ostallgäu, der Stadt Kaufbeuren und dem BRK betriebenen staatlichen Impfzentren in Marktoberdorf und Kaufbeuren stellen am 23.12.2022 ihren Dienst ein. In der letzten Woche sind noch Termine bei den mobilen Teams erhältlich:
- Mittwoch, 21.12.2022, Buchloe, Kolpinghaus, Kolpingstraße 6, 08:00-16:00
- Donnerstag, 22.12.2022, Pfronten, Pfarrhaus, Dr. Kohnle-Weg 1, 08:00-16:00
- Freitag, 23.12.2022, Neugablonz, Stadtteilbüro am Bürgerplatz, Neuer Markt 13, 08:00-16:00
- Dienstag, 27.12.2022, Kaufbeuren, Stadtteilbüro, Neuer Markt 13, 09:00-14:00
- Mittwoch, 28.12.2022, Kaufbeuren, Stadtteilbüro, Neuer Markt 13, 09:00-14:00
- Donnerstag, 29.12.2022, Kaufbeuren, Stadtteilbüro, Neuer Markt 13, 09:00-14:00
- Freitag 30.12.2022, Kaufbeuren, Stadtteilbüro, Neuer Markt 13, 08:30-11:30
- Freitag, 30.12.2022, Obergünzburg, Akku-Treff, Poststraße 2, 08:00-16:00
Bürgerinnen und Bürger können die Impfangebote der niedergelassenen Praxen der haus- und fachärztlichen Versorgung, der Betriebsärzte und der Apotheken nutzen.
Weitere angepasste Impfstoffe verfügbar
Ab sofort sind im Impfzentrum Kaufbeuren und Marktoberdorf neben den auf die Omikron-Variante BA.1 der Hersteller BioNTech/Pfizer und Moderna auch den auf die Variante BA.4/5 angepassten Impfstoff des Herstellers BioNTech/Pfizer vorrätig. Aufgrund der momentan noch begrenzten Mengen sind die neuen Impfstoffe vorerst nur für Auffrischungsimpfungen und vorrangig für Personen, die durch bestimmte Risikofaktoren ein höheres Risiko haben, eine schwere Krankheit zu entwickeln, d. h.
- Menschen ab 60 Jahren,
- immungeschwächte Personen und
- Vorerkrankte ab 12 Jahren mit dem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf sowie
- Schwangere
vorgesehen.
Auch Personal von Langzeitpflegeeinrichtungen sowie Beschäftigte des Gesundheitswesens können bevorzugt ihre Auffrischungsimpfung erhalten. Für diese Personen ist frühestens 3 Monate nach der letzten Impfung bzw. Genesung die Auffrischungsimpfung in den beiden Impfzentren mit den angepassten Impfstoffen ohne Terminvereinbarung möglich.
Außerdem steht nun auch der Ganzvirusimpfstoff von Valneva zur Verfügung. Ganzvirusimpfstoffe enthalten inaktivierte Krankheitserreger, die das Immunsystem dazu anregen, Antikörper zu produzieren.
Öffnungszeiten
Impfzentrum Kaufbeuren
- Montag: 08:00 – 16:00 Uhr
- Dienstag: 08:00 – 16:00 Uhr
- Mittwoch: 08:00 – 16:00 Uhr
- Donnerstag: 12:00 – 20:00 Uhr
- Freitag: 08:00 – 16:00 Uhr
Impfzentrum Marktoberdorf
- Montag: 08:00 – 16:00 Uhr
- Dienstag: 12:00 - 20:00 Uhr
- Mittwoch: 08:00 – 16:00 Uhr
- Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr
- Freitag: 08:00 – 16:00 Uhr
Mobile Impftermine:
- Mittwoch, 21.12.2022, Buchloe, Kolpinghaus, Kolpingstraße 6, 08:00-16:00
- Donnerstag, 22.12.2022, Pfronten, Pfarrhaus, Dr. Kohnle-Weg 1, 08:00-16:00
- Freitag, 23.12.2022, Neugablonz, Stadtteilbüro, Neuer Markt 13, 08:00-16:00
- Dienstag, 27.12.2022, Kaufbeuren, Stadtteilbüro, Neuer Markt 13, 09:00-14:00
- Mittwoch, 28.12.2022, Kaufbeuren, Stadtteilbüro, Neuer Markt 13, 09:00-14:00
- Donnerstag, 29.12.2022, Kaufbeuren, Stadtteilbüro, Neuer Markt 13, 09:00-14:00
- Freitag 30.12.2022, Kaufbeuren, Stadtteilbüro, Neuer Markt 13, 08:30-11:30
- Freitag, 30.12.2022, Obergünzburg, Akku-Treff, Poststraße 2, 08:00-16:00
Geimpft wird in den Impfzentren und bei den mobilen Terminen mit den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna. Es werden auch die angepassten Impfstoffe von BioNTech und Moderna verimpft (siehe oben). Den Impfstoff Novavax bieten wir wegen zu geringer Nachfrage momentan nicht mehr an.
Es werden sowohl Erst-, Zweit- als auch Auffrischungsimpfungen vorgenommen. Anmeldungen sind weiterhin über impfzentren.bayern/citizen gewünscht, aber nicht zwingend notwendig. Im Ausnahmefall ist auch eine telefonische Terminvergabe zu den Öffnungszeiten der Impfzentren Marktoberdorf (Tel. 08342 / 911 990) und Kaufbeuren (Tel. 08341 / 908 23 51) möglich.
STIKO-Empfehlung zur 2. Auffrischungsimpfung
Die STIKO hat am 18.08.2022 ihre Empfehlungen zur Auffrischungsimpfungen aktualisiert (mehr dazu hier).
Demnach empfiehlt die STIKO nach abgeschlossener COVID-19-Grundimmunisierung und erfolgter 1. Auffrischungsimpfung eine 2. Auffrischungsimpfung für:
- Menschen ab dem Alter von 60 Jahren,
- Bewohner in Einrichtungen der Pflege sowie für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Menschen mit Immundefizienz ab dem Alter von 5 Jahren
- Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solchen mit direktem Patienten- bzw. Bewohnerkontakt. (Tätigkeitsnachweis notwendig)
Bei ≥ 60-Jährigen, Bewohnern und Betreuten in Einrichtungen der Pflege sowie bei Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und bei immundefizienten Menschen ist die 2. Auffrischungsimpfung frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung empfohlen.
Bei Tätigen in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen ist die 2. Auffrischungsimpfung frühestens 6 Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung empfohlen.
Eine vorherige Terminbuchung über BAYIMCO wird empfohlen, ist aber weiterhin nicht zwingend notwendig.
Terminvereinbarung für schnellen Impfablauf
Es ist nicht mehr zwingend notwendig, vorab einen Termin zu vereinbaren. Aber wenn Sie für einen schnellen Impfablauf im Fall eines hohen Besucheraufkommens einen Termin vereinbaren möchten, registrieren Sie sich bitte für Erst-, Auffrischungs- oder Drittimpfungen im Online-Registrierungssystem unter
impfzentren.bayern/citizen
- NEU: 2. Auffrischungsimpfung: Seit 18.08.2022 empfiehlt die STIKO nach abgeschlossener COVID-19-Grundimmunisierung und erfolgter 1. Auffrischungsimpfung eine 2. Auffrischungsimpfung für einen bestimmten Personenkreis (Menschen ≥ 60 Jahren, Bewohner von Senioreneinrichtung, ...). Aktuelle Impfempfehlung der STIKO
- 1. Auffrischungsimpfung: Die STIKO empfiehlt für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren eine Auffrischungsimpfung frühestens drei Monate nach der zweiten Impfung. Aktuelle Impfempfehlung der STIKO
- Reservieren Sie, wenn Sie möchten, im Reservierungssystem einen Impftermin. Im Zuge der Online-Registrierung müssen Sie keinen weiteren Hinweis darüber abgeben, dass es sich um eine Auffrischungs-Impfung handelt.
- Es wird jeder geimpft, der sich anmeldet, unabhängig vom Wohnsitz.
- Der Termin für eine Zweitimpfung wird vor Ort am Erstimpftermin vereinbart.
- Im Ausnahmefall ist auch eine telefonische Terminvergabe zu den Öffnungszeiten der Impfzentren Marktoberdorf (Tel. 08342 / 911 990) und Kaufbeuren (Tel. 08341 / 908 23 51) möglich.
Kinderimpfung
Registrierung und Terminvergabe
1. Registieren Sie Ihre Kinder zwischen 5 - 11 Jahren im Online-Registrierungssystem impfzentren.bayern/citizen.
2. Das Impfzentrum meldet sich dann bei Ihnen telefonisch zur konkreten Terminvereinbarung.
3. Zur Impfung muss die schriftliche Einwilligungserklärung beider Erziehungsberechtigter vorliegen: Impfbogen mit Einwilligungserklärung und Anamnese für MRNA-Impfstoffe. Weitere Erläuterungen dazu finden Sie nachfolgend unter "Impfung für Kinder und Jugendliche"
Geimpft wir mit dem Kinderimpfstoff von BioNTech. Die 2. Impfung findet 21. Tage später statt.
Impfung für Kinder und Jugendliche
Aktuell empfiehlt die STIKO (Stand 17.12.2021):
- Impfungen ab 12 Jahren allgemein (Beschluss vom 18.08.2021). Für die COVID-19-Impfung von Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren sind bisher die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna durch die Europäische Kommission zugelassen.
- Impfungen von Kindern im Alter von 5 - 11 Jahren mit Vorerkrankungen aufgrund des erhöhten Risikos für einen schweren COVID-19-Verlauf. Zusätzlich wird die Impfung 5 – 11-Jährigen empfohlen, in deren Umfeld sich Personen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht geimpft werden können oder bei denen der begründete Verdacht besteht, dass die Impfung nicht zu einem ausreichenden Schutz führt. Die COVID-19-Impfung kann auch bei 5 – 11-Jährigen ohne Vorerkrankungen bei individuellem Wunsch von Kindern und Eltern bzw. Sorgeberechtigten nach ärztlicher Aufklärung erfolgen.
Einwilligung zur Impfung
Bei der Einwilligungsfähigkeit – und damit einhergehend die Frage, an wen die erforderliche Aufklärung zu richten ist – kommt es auf die Einsichts- und Urteilsfähigkeit des betroffenen Minderjährigen an.
Bei Minderjährigen unter 14 Jahren ist regelmäßig die Einwilligung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten einzuholen. Jugendliche können selbst einwilligen, wenn sie die erforderliche Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit besitzen; das ist in der Regel mit 16 Jahren der Fall.
In der Regel sind beide Eltern nur gemeinsam einwilligungsbefugt. Jeder Elternteil kann jedoch den anderen ermächtigen, für ihn mitzuentscheiden. Die Sorgeberechtigten oder der Sorgeberechtigte kann, muss aber bei der Impfung selbst nicht vor Ort sein. Die Einwilligung kann auch zuvor schriftlich erfolgen:
- Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung mit mRNA-Impfstoff gegen COVID-19
- Impfbogen mit Einwilligungserklärung und Anamnese für MRNA-Impfstoffe
- Hier finden Sie Übersetzungen von Aufklärungsmerkblatt und Impfbogen in verschiedenen Sprachen sowie in leichter Sprache
Detaillierte Informationen rund um die Impfung von Kindern und Jugendlichen finden sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):
- Hier geht es direkt zu den häufig gestellten Fragen.
- Informationen für Eltern und Sorgeberechtigte inklusive einer Checkliste für die Entscheidungsfindung finden sie auf der Webseite Infektionsschutz.de.
Impfstoffe in den Impfzentren
In den Impfzentren Kaufbeuren und Marktoberdorf sowie bei den mobilen Impfterminen werden BioNTech/Pfizer und Moderna verimpft. Den Impfstoff von Novavax bieten wir wegen zu geringer Nachfrage momentan nicht mehr an.
Alle wichtigen Informationen zu den verschiedenen Impfstoffen und bezüglich ggf. erforderlicher Booster-Impfungen erfahren Sie auf der Seite Bundesgesundheitsministerium. Aktuelle Stellungnahmen und Empfehlungen der STIKO zu den verschiedenen Impfstoffen gibt es auf der Seite des Robert-Koch-Instituts.
Booster / Auffrischungsimpfungen
Der Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 gemäß der Coronavirus-Impfverordnung umfasst Auffrischungsimpfungen. Sie werden in den Corona-Impfzentren in Kaufbeuren und Marktoberdorf sowie von den mobilen Impfteams angeboten.
- Die STIKO änderte am 21.12.2021 ihre Empfehlung zur COVID-19-Auffrischimpfung hinsichtlich des Impfabstandes. Personen ≥18 Jahre können bereits ab dem vollendeten 3. Monat nach Abschluss der Grundimmunisierung eine 1. Auffrischungsimpfung (BOOSTER) bekommen.
- Die STIKO aktualisierte am 13.01.2022 ihre Empfehlung zur COVID-19-Impfung und empfiehlt auch allen 12- bis 17-jährigen Kindern und Jugendlichen eine 1. Auffrischimpfung. Die 3. Impfstoffdosis soll in einem Mindestabstand von 3 Monaten zur vorangegangenen Impfung verabreicht werden. Mehr über die Booster-Impfung erfahren Sie hier Aktuelle Impfempfehlung der STIKO
- NEU: Die STIKO hat am 18.08.2022 Empfehlungen zu Auffrischungsimpfungen beschlossen . Demnach empfiehlt die STIKO (mehr dazu auch hier) nach abgeschlossener COVID-19-Grundimmunisierung und erfolgter 1. Auffrischungsimpfung eine 2. Auffrischungsimpfung für:
-
- Menschen ab dem Alter von 60 Jahren,
- Bewohner in Einrichtungen der Pflege sowie für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Menschen mit Immundefizienz ab dem Alter von 5 Jahren
- Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen
Impfpass und CovPass-App
Kontakt Impfzentrum Marktoberdorf und Kaufbeuren
Kreisverband Ostallgäu
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Die Verantwortlichen empfehlen allen Impfwilligen sich im Vorfeld auf den Seiten des Bayerisches Gesundheitsministerium - Coronavirus - Impfung und Bundesministerium für Gesundheit - Zusammen gegen Corona über die Impfung ausführlich zu informieren.