Betreten von nicht-freigegebenen Eisflächen bedeutet Lebensgefahr

München, den 22.01.2022 – Aufgrund der sinkenden Temperaturen warnt die Wasserwacht-Bayern vor leichtsinnigem Betreten von Eisflächen. „Dünne Eisdecken sind nicht tragfähig. Beim Betreten von gefrorenen Seen oder Flüssen begibt man sich in große Lebensgefahr“, warnt Thomas Huber, Landesvorsitzender der Wasserwacht-Bayern.

Wegen der niedrigen Wassertemperaturen verliert ein ins Eis eingebrochener Mensch innerhalb kurzer Zeit das Bewusstsein und läuft Gefahr zu ertrinken. „Die ehrenamtlichen Wasserretterinnen und -retter und die Schnelleinsatzgruppen der Wasserwacht-Bayern sind rund um die Uhr für Notfälle auf dem Wasser und für Eisrettungen einsatzbereit“, versichert Huber. „Die beste Rettung ist aber die, die gar nicht erst benötigt wird, daher raten wir dringend zur Vorsicht. Unsere Einsatzkräfte sind aktuell mehr denn je gefordert, bayernweit auch an vielen Corona-Teststellen und Impfzentren. Mit enormer Leistungsbereitschaft stehen wir auch während der Corona-Pandemie für die Sicherheit der Bevölkerung am und im Wasser“, so Huber.

Die Wasserwacht-Bayern rät folgende Regeln für den Ernstfall zu beachten:

  • Laut um Hilfe rufen.
  • In jedem Fall vermeiden, dass man unter das Eis gerät.
  • So wenig wie möglich bewegen, um möglichst wenig Körpertemperatur zu verlieren.
  • Sofort Hilfe holen über Notruf 112.
  • Die eingebrochene Person beruhigen.
  • Nur mit Hilfsmitteln wie Rettungsring, Leitern (teilweise an Seen am Uferbereich vorhanden), Ästen, Abschleppseil oder ähnlichen Gegenständen die eingebrochene Person absichern.
  • Nur ans vereiste Wasser gehen, wenn man selbst über eine dritte Person mit einem Seil gesichert ist.
  • Die eingebrochene Person an Land bringen, in der stabilen Seitenlage lagern und vor Kälte schützen, bis der Rettungsdienst eintrifft.

    Die Wasserwacht-Bayern und ihre Ortsgruppen geben keine Freigaben zum Betreten von Wasserflächen. Informationen gibt es bei Behörden vor Ort wie beispielsweise den Wasserwirtschaftsämtern oder den zuständigen städtischen Referaten. Diese geben das Eis offiziell frei. Dennoch geschieht auch das Betreten dieser Eisflächen jederzeit auf eigene Gefahr.

    FAQs zum Thema Eisflächen und zugefrorene Gewässer finden Sie anbei.

 

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