Ab 2. Januar Kinder-Impftage in Kaufbeuren und Marktoberdorf

BRK Impfzentren

Corona-Impfungen für 5- bis 11jährige gestartet

Aktuell empfiehlt die STIKO (Stand 17.12.2021) Impfungen von Kindern im Alter von 5 - 11 Jahren mit Vorerkrankungen aufgrund des erhöhten Risikos für einen schweren COVID-19-Verlauf. Zusätzlich wird die Impfung 5 – 11-Jährigen empfohlen, in deren Umfeld sich Personen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die selbst nicht geimpft werden können oder bei denen der begründete Verdacht besteht, dass die Impfung nicht zu einem ausreichenden Schutz führt. Die COVID-19-Impfung kann auch bei 5 – 11-Jährigen ohne Vorerkrankungen bei individuellem Wunsch von Kindern und Eltern bzw. Sorgeberechtigten nach ärztlicher Aufklärung erfolgen.

Die Impfzentren in Kaufbeuren und Marktoberdorf starteten am 19. Dezember 2021 die Impfungen von Kindern im Alter von 5-11 Jahren. Es wurden in Zusammenarbeit mit den Kinderärzten Dr. Volkmar Reschke und Michael Pätzold insgesamt 70 Kinder erstgeimpft. Ab 02. Januar 2022 werden an den Wochenenden weitere Kinderimpftage in Zusammenarbeit mit Kinderärzten durchgeführt:

  • Sonntag 02.01.2022, Kaufbeuren, BRK-Haus, Porschestr. 31, 08:00-16:00
  • Samstag 08.01.2022, Marktoberdorf Impfzentrum, Nordstr. 12, 08:00-16:00
  • Sonntag 09.01.2022, Kaufbeuren, BRK-Haus, Porschestr. 31, 08:00-16:00
  • Samstag 15.01.2022, Marktoberdorf, Impfzentrum, Nordstr. 12, 08:00-16:00
  • Sonntag 16.01.2022, Kaufbeuren, BRK-Haus, Porschestr. 31, 08:00-16:00
  • Samstag 22.01.2022, Marktoberdorf, Impfzentrum, Nordstr. 12, 08:00-16:00
  • Sonntag 23.01.2022, Kaufbeuren, BRK-Haus, Porschestr. 31, 08:00-16:00
  • Samstag 29.01.2022, Marktoberdorf, Impfzentrum, Nordstr. 12, 08:00-16:00
  • Sonntag 30.01.2022, Kaufbeuren, BRK-Haus, Porschestr. 31, 08:00-16:00

 

WICHTIG: Telefonische Anmeldung

Für die Kinderimpftage ist unbedingt eine telefonische Anmeldung in den Impfzentren notwendig:

  • Anmeldung Impfzentrum Kaufbeuren: Tel. 08341 / 908 23 51
  • Andmeldung Impfzentren Marktoberdorf: Tel. 08342 / 911 990

Geimpft wir mit dem Kinderimpfstoff von BioNTech und die 2. Impfung findet 21. Tage später statt.

 

Einwilligung zur Impfung

Bei der Einwilligungsfähigkeit – und damit einhergehend die Frage, an wen die erforderliche Aufklärung zu richten ist – kommt es auf die Einsichts- und Urteilsfähigkeit des betroffenen Minderjährigen an.

Bei Minderjährigen unter 14 Jahren ist regelmäßig die Einwilligung der Eltern bzw. Sorgeberechtigten einzuholen. Jugendliche können selbst einwilligen, wenn sie die erforderliche Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit besitzen; das ist in der Regel mit 16 Jahren der Fall.

In der Regel sind beide Eltern nur gemeinsam einwilligungsbefugt. Jeder Elternteil kann jedoch den anderen ermächtigen, für ihn mitzuentscheiden. Die Sorgeberechtigten oder der Sorgeberechtigte kann, muss aber bei der Impfung selbst nicht vor Ort sein. Die Einwilligung kann auch zuvor schriftlich erfolgen:

Detaillierte Informationen rund um die Impfung von Kindern und Jugendlichen finden sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA):

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