Erste-Hilfe Aus- und Fortbildung für Betriebe

Das BRK Ostallgäu ist eine von den Berufsgenossenschaften ermächtigte Ausbildungsstelle für Ersthelfer gemäß DGUV Grundsatz 304-001.

Ziel der Ausbildung

Die Teilnehmer lernen grundsätzliche Maßnahmen bei Notfallsituationen nach anerkannten und geltenden Standards systematisch anzuwenden. Die Vermittlung erfolgt praxisnah und kompetenzorientiert.

Hier finden Sie die aktuellen Kurs-Termine und die Online-Anmeldung.

Ziel der Fortbildung

Weiterbildung betrieblicher Ersthelfer mit praxisorientierten Methoden, wie der Arbeit mit Fallbeispielen, Rollenspielen, realistischer Unfalldarstellung usw. Auf individuelle Wünsche und Bedürfnisse der Teilnehmer kann hier besonders eingegangen werden.

Hier finden Sie die aktuellen Kurs-Termine und die Online-Anmeldung.

Wichtige Information für betriebliche Ersthelfer

Die Erste-Hilfe Ausbildung wurde ab 01. April 2015 auf 9 Unterrichtseinheiten gestrafft und der Umfang der regelmäßigen, alle zwei Jahre erforderlichen Fortbildung (Erste-Hilfe Training) auf 9 Unterrichtseinheiten ausgeweitet. Bitte achten Sie bei Ihrer online Anmeldung auf die Kurse mit der Bezeichnung (BG), da nur diese Kurse von der Berufsgenossenschaft (BG) akzeptiert werden.

Teilnehmer

Ersthelfer im Betrieb, Führerscheinbewerber und alle Interessierten.

Kerninhalte

Eigenschutz, Absichern der Unfallstelle, Auffinden einer Person, Retten aus Kraftfahrzeugen und Gefahrenbereichen, Helmabnahme, Kontrolle der Vitalfunktionen, Absetzen des Notrufs 112, Stabile Seitenlage, Wiederbelebung und Defibrillation, Erste-Hilfe-Maßnahmen bei akuten Erkrankungen, Erste Hilfe bei äußeren Verletzungen, Erste Hilfe bei Verletzungen am Kopf/Bewegungsapparat. 

Fortbildung: Versorgung von Verletzungen und Verbrennungen, Erste Hilfe bei Vergiftungen, Hilfe bei Schockzustand, Training verschiedener komplexer Notfallsituationen. 

Dauer und Kosten

9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, Kosten pro Teilnehmer 70,00 €.

Prüfung

Erfolgt keine. Die Bescheinigung wird vor Ort nach Kursende ausgehändigt.

Kostenübernahme für betriebliche Ersthelfer

Der Erste-Hilfe-Grundkurs für betriebliche Ersthelfer wird gemäß den Vorgaben der BG durchgeführt (BGV A1, BGG 948-Anhang 1). Die Abrechnung erfolgt über die Berufsgenossenschaft. Dazu benötigen wir rechtzeitig zum Kurs das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular "Anmelde- und Teilnahmebescheinigung". Andernfalls ist die Kursgebühr in Höhe von 70,00 Euro am Kurstag in bar fällig.

Weitere Informationen der Berufsgenossenschaft sind hier abrufbar.

  • Betriebliche Ersthelfer: Kostenträger ist die jeweilige Berufsgenossenschaft. Zur Abrechnung mit Ihrer BG ist ein Kostenübernahmeformular notwendig, welches hier abrufbar und online ausfüllbar ist: Formular herunterladen
  • Ersthelfer Kommunale Einrichtugen und Behörden in Bayern (Angestellte, Beamte, Arbeiter): Vor Beginn der Ausbildungsmaßnahme muss eine Genehmigung bei der "Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB)" beantragt werden. Informationen hierzu sowie das Antragsformular erhalten Sie hier: Kommunale Unfallversicherung Bayern.
  • Ersthelfer Bund (Deutschen Bahn, Post, Telekom): die über die Unfallkasse des Bundes versichert sind, benötigen einen Bildungsgutschein. Diese Kostenübernahmeerklärung muss vorher bei der Unfallkasse des Bundes beantragt werden: Unfallkasse des Bundes.
  • Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe: Neues Anmeldeverfahren seit 02.01.2015. Die Mitgliedsunternehmen können das neue Anmeldeformular nur noch direkt bei der BGN anfordern: Anmeldeformular anfordern.

Zurück