Erste-Hilfe Kurse für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
Das BRK Ostallgäu ist eine von den Berufsgenossenschaften ermächtigte Ausbildungsstelle für Ersthelfer gemäß DGUV Grundsatz 304-001.
Ziel der Ausbildung
Die Teilnehmer lernen grundsätzliche Maßnahmen bei Notfallsituationen nach anerkannten und geltenden Standards systematisch anzuwenden. Darauf aufbauend können insbesondere bei der Erste-Hilfe-Fortbildung weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen für Kinder vermittelt werden.
Hier finden Sie die aktuellen Kurs-Termine und die Online-Anmeldung.
Ziel der Fortbildung
Weiterbildung betrieblicher Ersthelfer mit praxisorientierten Methoden, wie der Arbeit mit Fallbeispielen, Rollenspielen, realistischer Unfalldarstellung usw. Auf individuelle Wünsche und Bedürfnisse der Teilnehmer kann hier besonders eingegangen werden.
Hier finden Sie die aktuellen Kurs-Termine und die Online-Anmeldung.
Wichtige Information
Die Erste-Hilfe Ausbildung wurde ab 01. April 2015 auf 9 Unterrichtseinheiten gestrafft und der Umfang der regelmäßigen, alle zwei Jahre erforderlichen Fortbildung (Erste-Hilfe Training) auf 9 Unterrichtseinheiten ausgeweitet. Bitte achten Sie bei Ihrer online Anmeldung auf die Kurse mit der Bezeichnung (BG), da nur diese Kurse von der Berufsgenossenschaft (BG) akzeptiert werden.
Teilnehmer
Erzieher, Lehrer und alle, die beruflich mit der Betreuung von Kindern zu tun haben.
Kerninhalte
Lebensrettenden Sofortmaßnahmen/ Erste Hilfe, Blutungen, Knochenbrüche, Wundversorgung, Stabile Seitenlage, Wiederbelebung und Defibrillation, zahlreiche praktische Übungsmöglichkeiten.
Fortbildung: Hilfe bei Notfällen bezüglich Atmung und Kreislauf, Versorgung von Verletzungen oder Verbrennungen, Erste Hilfe bei Vergiftungen, Hilfe bei Schockzustand, Training verschiedener komplexer Notfallsituationen.
Dauer und Kosten
9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, Kosten pro Teilnehmer 70,00 €.
Prüfung
Erfolgt keine. Die Bescheinigung wird vor Ort nach Kursende ausgehändigt.
Kostenübernahme für Ersthelfer in Bildungs- und Betreuungseinrichtugen
Der Erste-Hilfe-Grundkurs für betriebliche Ersthelfer wird gemäß den Vorgaben der BG durchgeführt (BGV A1, BGG 948-Anhang 1). Die Abrechnung erfolgt über die Berufsgenossenschaft. Dazu benötigen wir rechtzeitig zum Kurs das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular "Anmelde- und Teilnahmebescheinigung". Andernfalls ist die Kursgebühr in Höhe von 70,00 Euro am Kurstag in bar fällig.
- Ersthelfer kommunale Einrichtungen und Behörden in Bayern (Angestellte, Beamte, Arbeiter): Vor Beginn der Ausbildungsmaßnahme muss eine Genehmigung bei der "Kommunalen Unfallversicherung Bayern (KUVB)" beantragt werden. Informationen hierzu sowie das Antragsformular erhalten Sie hier: Kommunale Unfallversicherung Bayern.
- Betriebliche Ersthelfer: Kostenträger ist die jeweilige Berufsgenossenschaft. Zur Abrechnung mit Ihrer BG ist ein Kostenübernahmeformular notwendig, welches hier abrufbar und online ausfüllbar ist: Formular herunterladen
Hier finden Sie die
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Kursangeboten.
Wie lange gilt meine Kurs-Bescheinigung?
Normalerweise unbegrenzt. Im Bereich der betrieblichen Ersthelferausbildung gilt der Kurs 2 Jahre und kann durch eine Fortbildung Erste-Hilfe Training BG (9 UE) verlängert werden.
Wie bekomme ich ein Ersatzbescheinigung?
Sie haben Ihre Teilnahmebestätigung verloren und benötigen eine Zweitschrift. Diese stellen wir gerne gegen eine Bearbeitungsgebühr aus.
Was muss ich zum Lehrgang mitbringen?
Schreibutensilien. BG-Kursteilnehmer müssen das ausgefüllte Formular: Anmelde- und Teilnahmebescheinigung Erste Hilfe mitbringen. Die Kursgebühr, wenn möglich passend.
Ich kann aber nicht gut Deutsch, was kann ich machen?
Sie können gerne Ihren eigenen Dolmetscher mitbringen, dieser kann kostenfrei den Kurs besuchen bekommt aber keine Bescheinigung.
Werden auch Pausen gemacht?
Der Kursleiter wird in regelmäßigen Abständen in Absprache mit den Teilnehmern kleine Pausen einlegen und bei Tageskursen auch eine entsprechende Mittagspause einplanen.
Was soll ich zum Kurs anziehen, gibt es eine Kleiderordnung?
Im praktischen Unterricht werden verschiedene Übungen wie Lagerungs-, Trage- und Wiederbelebungstechniken gemacht. Wir empfehlen jedem Teilnehmer strapazierfähige Kleidung und rutschfestes Schuhwerk zu tragen. Für entstehende Schäden an oder durch Kleidung können wir nicht haften. Teilnehmerinnen empfehlen wir bequeme Hosenmode und keinen hochwertigen Schmuck zu tragen.
Praktische Übungen, was bedeutet das?
Die praktischen Übungen sind als wesentlicher Bestandteil der Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Alle Teilnehmer müssen sich daran beteiligen, ohne erfolgreiche praktische Übungen dürfen wir Ihnen keine Bescheinigungen aushändigen. Erfolgreich bedeutet, dass der Ausbilder von Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten überzeugt ist.
Wer krankheitsbedingt gewisse Übungen nicht ausführen möchte, wende sich bitte vorher an den Ausbilder.
Verspätung? Fehlzeiten?
Kommen Sie bitte rechtzeitig zu den ausgeschriebenen Lehrgangszeiten. Nach dem ausgeschriebenen Kursbeginn dürfen wir Sie nicht mehr einlassen, da sonst die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtszeit unterschritten wird. Dies gilt auch für eine verspätete Rückkehr aus der Pause oder das vorzeitige Verlassen des Kurses.
Ich habe einen Erste-Hilfe Kurs gemacht und möchte jetzt eine Erste-Hilfe Auffrischung?
Wir bieten ein- bis zweimal pro Monat Fortbildungen "Erste-Hilfe Training" an. Betriebliche Ersthelfer müssen diese im zweijährigen Rhythmus absolvieren.
BRK Buchloe
Rotkreuzstr. 3
86807 Buchloe
BRK Kaufbeuren
Porschestr. 31
87600 Kaufbeuren
BRK Marktoberdorf
Beethovenstr. 2
87616 Marktoberdorf
BRK Füssen
Rudolfstr. 19
87629 Füssen
BRK Pfronten
Krankenhausstr. 5
87459 Pfronten
BRK Obergünzburg
Oberer Markt 35
87634 Obergünzburg
Wir kommen auch in Ihre Einrichtung:
Bei ausreichender Teilnehmerzahl kommen wir zur Schulung gerne in Ihren Betrieb, Bildungseinrichtung, Sportverein. Sprechen Sie uns an!