Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Wenn Sie als Angehöriger einen Pflegebedürftigen zu Hause versorgen und betreuen, können Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, wenn Sie für sich eine Vertretung brauchen. Das können nur ein paar Stunden, Tage oder auch Wochen sein, sei es, dass Sie wichtige Termine haben, selbst krank sind oder einfach eine Auszeit brauchen. Die Verhinderungspflege können stellvertretend Pflegehilfskräfte, Angehörige, Verwandte, Nachbarn oder Freunde übernehmen. Leistungen, Umfang und Kosten der Verhinderungspflege sind gesetzlich geregelt.

Von Kurzzeitpflege spricht man, wenn eine pflegebedürftige Person für eine begrenzte Zeit vollstationäre Pflege braucht. Häufig ist das nach einem Krankenhausaufenthalt der Fall oder wenn die häusliche Pflege für eine bestimmte Zeit ausgesetzt werden muss.

Sie benötigten für eine begrenzte Zeit eine vollstationäre Pflege? Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

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